Patrick Heidecker

Handwerk & Objektbetreuung

Aktuelles rund um den Hausmeisterservice

Streu- und Räumpflicht im Winter

Für die Räum- und Streupflicht ist der Grundstückseigentümer, bei öffentlichen Straßen der Träger der Straßenbaulast verantwortlich. Die Räum- und Streupflicht für öffentliche Gehwege wird regelmäßig (z. B. durch Regelungen der Gemeinde) auf die privaten Anlieger der Straße übertragen. Diese wiederum übertragen die Pflicht häufig auf die Eigentümer und/oder Mieter der Grundstücke und Gebäude.

In Deutschland ist die Pflicht zur Schneeräumung regional unterschiedlich geregelt. In der Regel beginnt sie werktags um 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 9.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr.

Wird die Räumpflicht schuldhaft nicht beachtet, haftet der Pflichtige unter Umständen für die Folgen von daraus resultierenden Unfällen. Man spricht dann von einem Verstoß gegen die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht. In diesen Fällen kommt eine zivilrechtliche Haftung aus § 823 Abs.1 BGB in Betracht.

Gerne übenehmen wir Ihre gesetzliche Verpflichtung im Rahmen unseres professionellen Winterdienstes. Rufen Sie uns einfach unverbindlich an. Wir sind jederzeit für Sie erreichbar.

Atom Uhr
Kalender

Feed design by pfalzonline.de